Beitragsordnung

§ 1 Beitragssätze

(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 10 € pro Monat.

(2) Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende beträgt 5 € pro Monat.

(3) Im Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung

abweichender Beitrag fest gesetzt werden.

§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.

(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.

Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 23.11.2014 beschlossen.