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-=== §1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich ===+====== Satzung ====== 
 + 
 +===== §1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich =====
  
   - Der Verein trägt den Namen: FabLab Mitmach-Werkstatt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach erfolgter Eintragung den Zusatz „e.V.“   - Der Verein trägt den Namen: FabLab Mitmach-Werkstatt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach erfolgter Eintragung den Zusatz „e.V.“
   - Der Sitz des Vereins ist Lünen.   - Der Sitz des Vereins ist Lünen.
  
-=== §2 Geschäftsjahr ===+===== §2 Geschäftsjahr =====
  
 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  
-==== §3 Zweck des Vereins ====+===== §3 Zweck des Vereins =====
  
 Zweck des Vereins ist es durch den Aufbau und den Betrieb einer nicht-kommerziellen Werkstatt für Eigenproduktionen vor Ort, welche FabLab genannt wird, Ideen, Projekte und Tätigkeiten auf den Gebieten der Kunst und Kultur, dem Handwerk- und der Handarbeit, der Volks- und Berufsbildung, sowie der Forschung und Wissenschaft zu fördern. Zweck des Vereins ist es durch den Aufbau und den Betrieb einer nicht-kommerziellen Werkstatt für Eigenproduktionen vor Ort, welche FabLab genannt wird, Ideen, Projekte und Tätigkeiten auf den Gebieten der Kunst und Kultur, dem Handwerk- und der Handarbeit, der Volks- und Berufsbildung, sowie der Forschung und Wissenschaft zu fördern.
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   * Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen.   * Austausch und Kontakt mit Gruppen und Vereinen.
  
-==== §4 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit ====+===== §4 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit =====
  
   - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.   - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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   - Eine Änderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des § 3 Abs. 1 dieser Satzung erfolgen.   - Eine Änderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des § 3 Abs. 1 dieser Satzung erfolgen.
  
-=== §5 Mitgliedschaft ===+===== §5 Mitgliedschaft =====
  
 Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Mitglieder des Vereins sind ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
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   - Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, die Zivilklausel verletzt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist das betroffene Mitglied zu hören. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.   - Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, die Zivilklausel verletzt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist das betroffene Mitglied zu hören. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
  
-=== § 6 Beiträge ===+===== § 6 Beiträge =====
  
-Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ihre Höhe und Fälligkeit ist in der Beitragsordnung (PDF) 2014-11-23%% %%geregelt, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.+Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ihre Höhe und Fälligkeit ist in der [[beitragsordnung|Beitragsordnung vom 2014-11-23]]%% %%geregelt, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  
-=== § 7 Organe des Vereins ===+===== § 7 Organe des Vereins =====
  
 Die Organe des Vereins sind: Die Organe des Vereins sind:
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   - die Mitgliederversammlung   - die Mitgliederversammlung
  
-=== § 8 Der Vorstand ===+===== § 8 Der Vorstand =====
  
   - Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus:   - Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus:
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   - Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.   - Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
  
-=== §9 Kassenprüfung ===+===== §9 Kassenprüfung =====
  
   - Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen.\\ Einmalige Wiederwahl ist zulässig.   - Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen.\\ Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
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   - Kassenprüfer/innen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.   - Kassenprüfer/innen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.
  
-=== §10 Mitgliederversammlung ===+===== §10 Mitgliederversammlung =====
  
   - Die Mitgliederversammlung ist mindestens zweimal jährlich einzuberufen.   - Die Mitgliederversammlung ist mindestens zweimal jährlich einzuberufen.
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   - Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied zu Beginn der\\ Mitgliederversammlung beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.   - Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied zu Beginn der\\ Mitgliederversammlung beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
  
-=== §11 Wahlen ===+===== §11 Wahlen =====
  
 Alle Wahlen sind geheim durchzuführen. Alle Wahlen sind geheim durchzuführen.
  
-=== §12 Satzungsänderungen ===+===== §12 Satzungsänderungen =====
  
   - Zur Änderung der Satzung ist eine 3/4-Mehrheit der zur Mitgliederversammlung\\ erschienenen Mitglieder nötig.   - Zur Änderung der Satzung ist eine 3/4-Mehrheit der zur Mitgliederversammlung\\ erschienenen Mitglieder nötig.
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   - Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.   - Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
  
-=== §13 Beurkundung von Beschlüssen der Vereinsorgane ===+===== §13 Beurkundung von Beschlüssen der Vereinsorgane =====
  
 Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von zwei Vorstandsmitgliedern und einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften sind in der Folgesitzung durch das entsprechende Organ zu bestätigen. Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von zwei Vorstandsmitgliedern und einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften sind in der Folgesitzung durch das entsprechende Organ zu bestätigen.
  
-=== §14 Statuten ===+===== §14 Statuten =====
  
 Die Statuten regeln das Miteinander im FabLab, insbesondere stellen sie die Hausordnung dar. Die Statuten werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, enthalten aber in jedem Fall die Zivilklausel. Die Statuten regeln das Miteinander im FabLab, insbesondere stellen sie die Hausordnung dar. Die Statuten werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, enthalten aber in jedem Fall die Zivilklausel.
  
-=== §15 Zivilklausel ===+===== §15 Zivilklausel =====
  
 Die Tätigkeit des Vereins beschränkt sich ausschließlich auf zivile Zwecke. Aus diesem Grund ist es verboten, im FabLab Waffen bzw. Waffenteile herzustellen oder Konstruktionsdateien, die die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen, zu verteilen oder anzufertigen. Im FabLab ist es ebenfalls verboten, geeignete Konstruktionsverfahren zu entwickeln oder zu erforschen, die einen Bau von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen. Die Tätigkeit des Vereins beschränkt sich ausschließlich auf zivile Zwecke. Aus diesem Grund ist es verboten, im FabLab Waffen bzw. Waffenteile herzustellen oder Konstruktionsdateien, die die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen, zu verteilen oder anzufertigen. Im FabLab ist es ebenfalls verboten, geeignete Konstruktionsverfahren zu entwickeln oder zu erforschen, die einen Bau von Waffen oder Waffenteilen ermöglichen.
  
-=== §16 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung ===+===== §16 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung =====
  
   - Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der\\ Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.   - Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der\\ Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.